Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Work&Stay GmbH:

1. Geltungsbereich  

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Work&Stay GmbH.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde und der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Work&Stay GmbH sind Grundstein einer Vermietungsanfrage. Sie müssen von jedem Kunden akzeptiert werden. Eine Vermietung ohne Zustimmung ist ausgeschlossen.
1.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rödermark.
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Überlassungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die Work&Stay GmbH die Buchungsanfrage des Kunden telefonisch oder schriftlich per E-Mail und/oder Telefax bestätigt.
2.2 Der Abschluss des Überlassungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2.3 Vertragspartner sind die Work &Stay GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Work&Stay  GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
2.5 Eine Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist nicht möglich. Der gebuchte Zeitraum ist verbindlich.

3.  Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

3.1
Die Work&Stay GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Wohnung oder das Zimmer entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nicht für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). Ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale sind bereitzustellen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterkunftsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preisen der Work&Stay GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Work&Stay GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise gelten zusätzlich der jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.
3.3 Work&Stay GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Wohnung belegen. Die Wohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Work &Stay GmbH. Der Preis für die Überlassung der Wohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
3.5 Sollte der Kunde die Work&Stay GmbH um Dienstleistungen bitten, die nicht zum Umfang der ordnungsgemäßen Überlassung der Wohnung gehören, wird dies die Work&Stay GmbH gesonderter berechnen. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich das Öffnen der Wohnungstür bei in der Wohnung vergessenen Schlüssel, Botenfahrten oder vorab vereinbarten Vor-Ort Terminen die der Kunde. Die Arbeits- und Wartezeit wird mit 25,00 € Netto pro angebrochener Viertelstunde berechnet. Zusätzlich werden An- und Abfahrtskosten von 75,00 € Netto bei einer Entfernung der Wohnung von unter 25 Kilometer vom Firmensitz (Rödermark ) und 125,00 € Netto bei einer Entfernung der Wohnung von über 25 Kilometer vom Firmensitz (Rödermark ) berechnet.    
3.6. Der Kunde darf Forderungen gegen den Unternehmer nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten, rechtskräftig oder zumindest entscheidungsreif festgestellt sind oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt (dies schließt auch Rückzahlungsansprüche nach Ausübung des Verbraucherwiderrufsrechts mit ein).

4. Pflichten des Kunden

4.1
Der Kunde hat die ihm überlassene Wohnung und dessen Inventar sowie die Aussenanlage  pfleglich zu behandeln. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch seine Mitarbeiter in der Unterkunft und/oder am Inventar der Unterkunft schuldhaft verursacht werden. Die Gäste sind verpflichtet, alle Schäden unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort der Work&Stay GmbH gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist der Work&Stay GmbH eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Beanstandungen die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Wohnung der Work&Stay GmbH gemeldet werden, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.  Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Sollte die Wohnung übermäßig verschmutzt sein, der Müll nicht oder nicht richtig entsorgt oder das Geschirr nicht gereinigt sein, behält sich die Work&Stay GmbH vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 € (netto), in Rechnung zu stellen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Work&Stay GmbH einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. Sollte der Kunde bei Anreise oder während des Aufenthaltes Müll in haushaltunüblichen Mengen entsorgen oder hinterlassen werden ihm die Entsorgungskosten mit 150,00 € Netto pauschal berechnet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Work&Stay GmbH einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
4.2 Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
4.3 Für die Dauer der Überlassung der Wohnung ist der Kunde verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung oder Zimmer Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Wird ein übermäßiger Verbrauch festgestellt, welcher nicht der angekündigten Personenanzahl entspricht, können entsprechende Zusatzzahlungen erhoben werden. Hierzu werden die Durchschnittsverbräuche des Umweltbundesamtes als Referenz genutzt. Diese sind hier zu finden: Durchschnittsverbrauch Umweltbundesamt
4.4 Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist in der Wohnung nur nach Absprache mit der Work&Stay GmbH gestattet. Käfigtiere oder z. B. Goldfische etc dürfen bedarfen einer vorherigen Ankündigung. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale von bis zu 250,00€ Netto berechnen.
4.5 In der Wohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann die Work&Stay GmbH eine Reinigungspauschale von bis zu 250,00€ Netto berechnen. Sollten Zigarettenstummel entfernt werden müssen, berechnen wir weitere 200€ Netto. Hierbei verweisen wir auf unsere Hausordnung.
4.6 Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
4.7 Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Wohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
4.8 Der Anbieter hat jederzeit Zutrittsrecht zu der Wohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
4.9 Bei allen Vermietungen hat der Gast den Zustand der Wohnung, vor Übergabe, zum Auszug herzustellen. Werden Gegenstände, Möbel, Müll oder sonstiges in der Wohnung gelassen, wird die Entsorgung sich wie folgt berechnen: Mülltüten (15€), Gegenstände (bis 1m) (50€), Möbel (Sperrmüll) (150€)
5.0 Beschädigungen oder Diebstahl: Werden Gegenstände(bspw. Möbel, Küchenutensilien, Lampen o.ä.) aus der Wohnung entwendet, stellen wir dem Gast die Kaufsumme (aktueller Marktwert) zzgl. MwSt. des identischen Produktes in Rechnung.

5. Brandsicherung und Verhalten in der Wohnung

1.0
Wir untersagen ausdrücklich das Mitbringen von eigenen elektrischen Geräten. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die ein aktuelles CE Kennzeichen haben. Wir haben alle Wohnungen mit CE geprüfte Elektrogeräten sowie Mehrfachsteckosen ausgestattet. Kommt es durch unsachgemäße Verwendung anderer, nicht CE zertifizierter Mehrfachsteckdosen, Elektrogeräte, Kabel oder sonstiges, zu einem Brand, zahlt der Mieter den vollen Umfang.
1.1 Jede Wohnung ist mit Feuerlöschern, Löschdecken, modernen Feuermeldern und Notausgängen versehen. Diese schützen vor eventuellen Bränden. Fahrlässiges handeln innerhalb der Wohnung durch beispielsweise: Offene Flammen, Zigaretten, eigenst mitgebrachte Elektrogeräte wie (nur als Beispiel): Mehrfachsteckosen, Heizlüfter, Ladekabel oder sonstige Elektrogeräte wird dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

6. Zustimmung zur Bonitätsprüfung

Sollten wir eine Bonitätsprüfung für den Kunden halten, so steht es uns frei diese auf unsere Kosten anzufordern. Die Auskunfteien stellen die in Ihrer Datenbank gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten zur Verfügung. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Die übermittelten Daten werden von uns für diesen Zweck genutzt und verarbeitet. Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des Datenschutzes zulässig. Alle Daten unterliegen dem strengen Datenschutz. Unter dieser Voraussetzung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass die Work&Stay GmbH Daten von Auskunfteien über ihn einholt und nur zu diesem Zweck die persönlichen Daten des Kunden übermittelt werden. Die Work&Stay GmbH bezieht diese Daten über die Creditreform.

7. Wohnungsbereitstellung,
Wohnungsübergabe und Wohnungsrückgabe

7.1
Gebuchte Wohnungen steht dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die Anreise muss bis 21.00 Uhr erfolgen, es sei denn ein späterer Anreisezeitpunkt wurde ausdrücklich vereinbart. Frühere Anreisen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Bei Anreise ist der Kunde gegenüber der Work&Stay GmbH verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
7.2 Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Der Kühlschrank ist komplett zu räumen. Es sind alle Elektrogeräte auszuschalten. Fenster und Türen sind zu schließen. Alle übergebenen Schlüssel sind zurückzugeben. Danach kann die Work&Stay GmbH aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für deren ertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vereinbarten Tagesübernachtungspreises alternativ pauschal 150,00 € in Rechnung stellen, danach 100% des vereinbarten Tagesübernachtungspreises alternativ pauschal 250,00 €. Darüber hinaus hat die Work&Stay GmbH Anspruch auf Ersatz aller ihr aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. Die Räumung gilt erst als erfolgt, wenn der Work&Stay GmbH alle Schlüssel herausgegeben wurden. Dies kann auch dadurch erfolgen, dass alle Schlüssel in der Immobilie hinterlassen werden, sofern dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde und die Wohnungstür geschlossen wurde. Dies ist durch den Kunden zu kontrollieren. Der Kunde ist der Work&Stay GmbH bei Verlust von einem oder mehreren Schlüsseln zum Schadensersatz der durch den Neueinbau neuer Schlösser oder Neuherstellung von Schlüssel entsteht verpflichtet.
7.3 Zustand der Wohnung: Die Wohnung ist am Abreisetag in einem gesäuberten Zustand zu übergeben. Das Geschirr muss gespült sein, Essensreste entsorgt und Zigarettenstummel entfernt werden. Die Wohnung darf in einem normal bewohnten Zustand verlassen werden. Übermäßige Verschmutzung, wie Sand oder Schlamm in der Wohnung, Essensreste, Geschirr in den Zimmern oder Verschmutzungen an den Wänden oder Gegenständen wird mit einer Pauschale von 250€ zzgl. 19% MwSt. berechnet.
7.4 Inventar: Fehlendes, somit gestohlenes, Inventar wird zum Neupreis dem Kunden in Rechnung gestellt. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, rechtlich gegen den Täter vorzugehen. Das Unternehmen haftet für sämtliche Diebstähle.

8. Schimmelbildung und Entfernung
8.1.
Sollte es durch Sie zu Schimmelbildung kommen, werden wir ein Gutachten durch einen unserer Experten anfordern. Das Gutachten ist mit einer Pauschale von 500€ zzgl. MwSt. zu berechnen.
8.2. Die Entfernung von Schimmel berechnen wir zudem mit 140€ zzgl. MwSt. pro Quadratmeter.
8.3. Sollte es durch Ihr Fehlverhalten zu Ausfallzeiten bei weiteren Buchungen kommen, tragen Sie den entstandenen Schaden in vollumfänglichem Umfang. Hierzu berechnen wir eine täglich Pauschale von 125€ pro Nacht zzgl. MwSt.
8.4. Sollte ein Schimmelschaden festgestellt werden, wird das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Aus gesundheitlichen Gründen, ist eine Unterbringung in der Wohnung nicht mehr möglich. Die Work&Stay GmbH kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie dem Kunden eine andere Unterkunft anbietet.

9. Rücktritt des Kunden

9.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Work&Stay GmbH geschlossenen Vertrages bedarf der Zustimmung von Work&Stay GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
9.2 Sofern zwischen der Work&Stay GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Work&Stay GmbH in Textform ausübt. Als Rücktrittsdatum gilt der Eingangstag Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns. Eine eventuell gezahlte Anzahlung wird mit den Stornierungsgebühren verrechnet. Schriftliche Mitteilungen gehen ausschließlich an:  booking@workandstaygmbh.com
9.3 Bei der vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Wohnung hat die Work&Stay GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Wird die Unterkunft nicht anderweitig vermietet, so kann die Work&Stay GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen. Eine eventuell geleistete Anzahlung wird damit verrechnet.
9.4 Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet.
9.5 Die Work&Stay GmbH kann ebenfalls begründet vom Überlassungsvertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Work&Stay GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird, höhere Gewalt oder andere von Work&Stay GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die Work&Stay GmbH ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten, wenn z. B.  ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden oder ein Verstoß gegen Ziffer 4 der AGB Pflichten des Kunden vorliegt oder der Kunde Ziffer 1.2 der AGB nicht einhält. Der vom Gast zu entrichtende Schadensersatz entspricht 100% des Gesamtbetrages des verbindlichen Buchungszeitraums. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Work&Stay GmbH einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
9.6 Sollte es zu wiederholten Störungen durch den Gast kommen, nach 2 schriftlichen Verwarnungen, hat die Work&Stay GmbH die Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

10. Internetnutzung

10.1 Die Work&Stay GmbH unterhält in den Wohnungen einen Internetzugang über WLAN. Die Work&Stay GmbH gestattet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes in der Wohnung eine Benutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Work&Stay GmbH gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Work&Stay GmbH  deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Die Work&Stay GmbH behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
10.2 Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Kunde Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Work&Stay GmbH  und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
10.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerätgelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Work&Stay GmbH keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von der Work&Stay GmbH und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Kunde stellt die Work&Stay GmbH von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Work&Stay GmbH auf diesen Umstand hin.

11. Haftpflicht und Haftung des Vertragspartners

Jedes Unternehmen, das mit uns einen Vertrag abschließt, ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für seine Mitarbeiter abzuschließen, die alle relevanten Schadensfälle abdeckt.
Der Kunde (das Unternehmen) haftet vollumfänglich für alle durch seine Mitarbeiter verursachten Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brände, Wasserschäden oder sonstige Sachschäden. Ansprechpartner für uns ist in jedem Fall ausschließlich das Unternehmen. Sollten Brände oder andere Schäden nachweislich durch das Fehlverhalten eines Mitarbeiters verursacht worden sein, ist das Unternehmen verpflichtet, uns die entsprechenden Daten des Mitarbeiters zur Verfügung zu stellen.
In jeder Wohnung, die von uns betreut wird, sind Brandmelder, Feuerlöscher sowie direkte Notrufkontakte vorhanden. Diese müssen im Schadensfall unverzüglich genutzt werden. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen durch seine Mitarbeiter und wird für alle daraus entstehenden Schäden haftbar gemacht.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2 Erfüllungsort ist der Standort der Unterkunft.
12.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.. Gerichtsstand sowie Zahlungsort ist Rödermark und gilt nach in Punkt 1.5 erwähnt.

AGB Stand 22.07.2024. Testat erteilt am 16.05.2024